
Es wird eine Flugticketabgabe von mindestens 30.– Franken eingeführt. Die Höhe der Abgabe richtet sich entsprechend dem Verursacherprinzip nach der jeweiligen Flugstrecke und der gebuchten Klasse.

Jede in der Schweiz wohnhafte Person bekommt jährlich einen Gutschein im Wert von über 100.– ausbezahlt, der für den öffentlichen Verkehr auf regionaler, nationaler oder internationaler Ebene eingesetzt werden kann.

Jährlich können maximal 500 Millionen Franken für den Ausbau der Zugangebote zu unseren europäischen Nachbarn eingesetzt werden.
Heute ist eine Zugfahrt oft teurer als ein Flug, obwohl dieser die Umwelt viel stärker belastet. Der Flugverkehr wird nämlich indirekt durch Steuerbefreiungen subventioniert. Die Mobilitätsbon-Initiative will diese Ungleichbehandlung zwischen Zug und Flug korrigieren und faire Rahmenbedingungen für umweltfreundliches Reisen schaffen.
Die Mobilitätsbon-Initiative fordert eine Abgabe auf Flugtickets, die auf Basis der Flugdistanz und -klasse berechnet wird. Wer oft fliegt, lange Strecken zurücklegt oder in der Business- oder First-Class reist, zahlt mehr. Und die Abgabe ist für Privatjets nochmals höher.
Die Einnahmen werden verwendet für:
Mit dieser Initiative hat 90 % der Bevölkerung dank dem Mobilitätsbon mehr Geld im Portemonnaie. Nur Personen, die übermässig viel fliegen (privat oder beruflich), zahlen über die Flugticketabgabe mehr, als sie über den Mobilitätsbon bekommen.
Dieser Mobilitätsbon wird durch Vielflieger*innen finanziert. Zug, Tram und Bus werden vergünstigt und klimafreundliche Mobilität für alle zugänglicher. Dank der Mobilitätsbon-Initiative wird die Nutzung des ÖV für alle günstiger. Das ist auch dringend nötig, denn in den letzten Jahren wurde der ÖV immer teurer. Mit dem Mobilitätsbon werden jedes Jahr über 100.- Franken pro Person an alle Einwohner*innen der Schweiz ausbezahlt. Er ist für den lokalen, nationalen und grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehr einsetzbar. Über 90 % der Bevölkerung werden davon profitieren, während Vielflieger*innen und Überreiche mit ihren Privatjets mehr bezahlen müssen.
Wer kennt es nicht – man möchte eine Reise mit dem Zug statt mit dem Flugzeug antreten, aber es ist teurer, umständlicher und dauert länger. Damit soll dank der Mobilitätsbon-Initiative Schluss sein. Reiseziele wie London, Barcelona, Brüssel, Belgrad oder Warschau werden künftig mit direkten Tages- oder Nachtverbindungen bezahlbar und konkurrenzfähig. Heute liegen fast 80% der Reiseziele, die aus der Schweiz aus angeflogen werden in Europa. Das Potenzial für ein Umsteigen auf klimaverträgliche Zugverbindungen ist daher gross. Jährlich stehen rund 500 Millionen Franken zur Verfügung, um neue Züge zu beschaffen, wichtige Engpässe im grenzüberschreitenden Schienennetz zu beseitigen oder Verbindungen zu einem attraktiven Preis anzubieten. Finanziert werden diese zukunftsweisenden Investitionen hauptsächlich durch Vielflieger*innen und Überreiche mit Privatjets. Klimafreundliches Reisen mit dem Zug wird dadurch für alle einfach, bequem und günstig. Die Schweiz wird dank der Mobilitätsbon-Initiative noch besser an Europa angebunden und vernetzt.
Deshalb sind Flüge oft billiger als Zugfahrten und es wird zu viel geflogen. Mit allen negativen Konsequenzen für Umwelt, Klima und lärmgeplagte Anwohner*innen. Dem Bund entgehen durch die Befreiung des Flugverkehrs von der Kerosin- und Mehrwertsteuer jährlich Einnahmen in Milliardenhöhe. Dazu kommen externe Kosten für Lärm, Umweltverschmutzung und Klimafolgeschäden in der Höhe von 6.5 Milliarden Franken pro Jahr. Diese Subventionierung des Flugverkehrs führt dazu, dass zu viel geflogen wird. Darum braucht es die Mobilitätsbon-Initiative, die eine verursachergerechte Flugticketabgabe vorsieht. Heute wird fast doppelt so viel geflogen wie noch vor zwanzig Jahren. Mit verheerenden Auswirkungen auf das Klima und die lärmgeplagte Bevölkerung. Geht es nach der Luftfahrtindustrie, sollen die Passagierzahlen unbegrenzt weiter ansteigen. Mit der Mobilitätsbon-Initiative geben wir Gegensteuer. Nur so können wir die von der Bevölkerung beschlossenen Klimaziele einhalten.
Vor drei Jahren hat die Bevölkerung das Klimaschutzgesetz deutlich angenommen und damit beschlossen, dass die Klimaemissionen bis 2050 auf Netto-Null sinken müssen – auch beim Flugverkehr. Bisher fehlen beim Flugverkehr aber wirksame Massnahmen. Dank der Mobilitätsbon-Initiative wird sich das künftig ändern. Durch die Einführung einer verursachergerechten Flugticketabgabe wird ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet. Bereits eine moderate Flugticketabgabe in der Höhe von lediglich 30.- Franken für Kurzstrecken- und 120.- Franken für Langstreckenflügen führt zu einer Reduktion der CO₂-Emissionen beim Flugverkehr um rund 16 %. Mit der Verwendung der Einnahmen von 1.5 Milliarden Franken für die Förderung des öffentlichen Verkehrs wird die Wirkung noch verstärkt.
Die Mobilitätsbon-Initiative sieht eine verursachergerechte Flugticketabgabe vor, um die Klimaziele zu erreichen. Je höher die Emissionen sind, die eine Person verursacht, desto höher ist die Abgabe. Die Basisabgabe beträgt 30.- Franken für einen Kurzstreckenflug. Die Abgabe steigt, je weiter man fliegt. Auch wer in einer Luxusklasse (Business oder First) fliegt, verursacht bis zu 5-mal höhere Emissionen. Die höchsten Emissionen werden durch Privatjets verursacht. Entsprechend wird hier pro Abflug eine Abgabe von mindestens 500.- Franken erhoben. Auch hier steigt die Abgabe abhängig von Gewicht und Flugdistanz. So werden diejenigen, die am meisten verschmutzen, in die Verantwortung genommen während über 90 % der Bevölkerung davon profitieren. Die konkreten Beträge werden nach Annahme der Initiative von Bundesrat und Parlament festgelegt.
Die Schweiz ist keineswegs so vorbildlich, wie man immer meint. Gerade bei der Flugticketabgabe zeigt sich – die Schweiz hinkt international hinterher. Das soll sich durch die Mobilitätsbon-Initiative endlich ändern. Gerade weil Schweizer*innen und Schweizer doppelt so häufig fliegen, wie die Bevölkerung der Nachbarländer ist es höchste Zeit, dass eine Flugticketabgabe auch in der Schweiz eingeführt wird. Die Erfahrung anderer Länder zeigt: Die Flugticketabgabe wirkt sich positiv auf den Klimaschutz aus. Gut, dass wir mit der Mobilitätsbon-Initiative auch endlich handeln.
Eidgenössische Volksinitiative
«Für einen starken öffentlichen Verkehr und faire Flugpreise (Mobilitätsbon-Initiative)»
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 87c Luftverkehrsabgabe
1 Der Bund erhebt zur Verminderung von Treibhausgasemissionen eine Abgabe auf dem Luftverkehr; sie erfasst den Linien- und Charterverkehr (Flugticketabgabe) sowie die allgemeine Luftfahrt einschliesslich Privat- und Geschäftsflugzeuge (Abgabe allgemeine Luftfahrt). Der Bund kann
insbesondere aus Gründen der Gesundheit und Sicherheit Ausnahmen von der Abgabe allgemeine Luftfahrt vorsehen.
2 Die Abgabe wird so bemessen, dass sie verursachergerecht ist und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Schweiz leistet. Die Höhe der Abgabe wird regelmässig überprüft und, falls erforderlich, angepasst.
3 Der Reinertrag der Luftverkehrsabgabe wird zu mindestens Zweidritteln gleichmässig an die Bevölkerung verteilt, namentlich in Form von übertragbaren Mobilitätsgutschriften zur Verwendung im nationalen und internationalen öffentlichen Verkehr auf Schiene und Strasse. Der restliche Betrag wird zur weiteren Verminderung von Treibhausgasemissionen des Verkehrs und namentlich zur Förderung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Schiene verwendet.
Art. 197 Ziff. 172
17. Übergangsbestimmung zu Art. 87c (Luftverkehrsabgabe)
1 Der Bundesrat erhebt die Luftverkehrsabgabe spätestens drei Jahre nach Annahme von Artikel 87c durch Volk und Stände und erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen
Ausführungsbestimmungen.
2 Die Anfangshöhe der Abgabe beträgt pro Flugticket im Linien- und Charterverkehr (Flugticketabgabe) mindestens 30 Franken sowie pro abgehenden Flug in der allgemeinen Luftfahrt (Abgabe allgemeine Luftfahrt) mindestens 500 Franken.