
Es wird eine Flugticketabgabe von mindestens 30.– Franken eingeführt. Die Höhe der Abgabe richtet sich entsprechend dem Verursacherprinzip nach der jeweiligen Flugstrecke und der gebuchten Klasse.

Jede in der Schweiz wohnhafte Person bekommt jährlich einen Gutschein im Wert von über 100.– ausbezahlt, der für den öffentlichen Verkehr auf regionaler, nationaler oder internationaler Ebene eingesetzt werden kann.

Jährlich können maximal 500 Millionen Franken für den Ausbau der Zugangebote zu unseren europäischen Nachbarn eingesetzt werden.
Heute ist eine Zugfahrt oft teurer als ein Flug, obwohl dieser die Umwelt viel stärker belastet. Der Flugverkehr wird nämlich indirekt durch Steuerbefreiungen subventioniert. Die Mobilitätsbon-Initiative will diese Ungleichbehandlung zwischen Zug und Flug korrigieren und faire Rahmenbedingungen für umweltfreundliches Reisen schaffen.
Die Mobilitätsbon-Initiative fordert eine Abgabe auf Flugtickets, die auf Basis der Flugdistanz und -klasse berechnet wird. Wer oft fliegt, lange Strecken zurücklegt oder in der Business- oder First-Class reist, zahlt mehr. Und die Abgabe ist für Privatjets nochmals höher.
Die Einnahmen werden verwendet für:
Mit dieser Initiative hat 90 % der Bevölkerung dank dem Mobilitätsbon mehr Geld im Portemonnaie. Nur Personen, die übermässig viel fliegen (privat oder beruflich), zahlen über die Flugticketabgabe mehr, als sie über den Mobilitätsbon bekommen.
Dank der Mobilitätsbon-Initiative wird die Nutzung des ÖV für alle günstiger. Dieser Mobilitätsbon steht allen Einwohner*innen der Schweiz (inkl. Kindern) zur Verfügung, um den lokalen, nationalen und grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehr zu nutzen. Das ist auch dringend nötig, denn in den letzten Jahren wurde der ÖV immer teurer. Von der Mobilitätsbon-Initiative profitieren über 90% der Bevölkerung, während lediglich Vielflieger*innen, Reisende der Luxusklasse und Überreiche mit ihren Privatjets mehr bezahlen müssen.
Dank der Mobilitätsbon-Initiative gibt es mehr und bessere Zugverbindungen in unsere Nachbarländer. Wer kennt es nicht – man möchte eine Reise mit dem Zug statt mit dem Flugzeug antreten, aber es ist teurer, umständlicher und dauert länger. Damit soll dank der Mobilitätsbon-Initiative Schluss sein. Reiseziele wie London, Barcelona, Rom, Brüssel, Lissabon, Belgrad, Warschau oder Kopenhagen werden künftig mit direkten Tages- oder Nachtverbindungen bezahlbar und konkurrenzfähig. Heute liegen fast 80% der Reiseziele, die aus der Schweiz aus angeflogen werden in Europa. Das Potenzial für einen Umstieg auf klimaverträgliche Zugverbindungen ist daher gross. Dank der Mobilitätsbon-Initiative stehen jährlich bis zu 500 Millionen Franken zur Verfügung, um neue Züge zu beschaffen, wichtige Engpässe im grenzüberschreitenden Schienennetz zu beseitigen oder Verbindungen zu einem attraktiven Preis anzubieten. Finanziert werden diese zukunftsweisenden Investitionen hauptsächlich durch Vielflieger*innen und Reisende in Luxusklassen oder Privatjets. Klimafreundliches Reisen mit dem Zug wird dadurch für alle einfach, bequem und günstig. Die Schweiz wird dank der Mobilitätsbon-Initiative noch besser an Europa angebunden und vernetzt.
Die Mobilitätsbon-Initiative will einen fairen Wettbewerb zwischen Zug und Flug schaffen. Der Zugverkehr wird im Gegensatz zum Flugverkehr mit diversen Abgaben belastet. Deshalb sind Flüge oft billiger als Zugfahrten und es wird zu viel geflogen. Mit allen negativen Konsequenzen für Umwelt, Klima und lärmgeplagte Anwohner*innen. Dem Bund entgehen durch die Befreiung des Flugverkehrs von der Kerosin- und Mehrwertsteuer jährlich Einnahmen in Milliardenhöhe. Dazu kommen externe Kosten für Lärm, Umweltverschmutzung und Klimafolgeschäden in der Höhe von 6.5 Milliarden Franken pro Jahr. Diese Subventionierung des Flugverkehrs führt dazu, dass heute fast doppelt so viel geflogen wird wie noch vor zwanzig Jahren. Darum braucht es sofort eine faire Abgabe auf Flugtickets und Privatjets, die abhängig von den verursachten Emissionen ausgestaltet wird. Geht es nach der Luftfahrtindustrie, sollen die Passagierzahlen unbegrenzt weiter ansteigen. Mit der Mobilitätsbon-Initiative geben wir Gegensteuer und stärken den öffentlichen Verkehr.
Die Mobilitätsbon-Initiative leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz in der Schweiz. Der Flugverkehr ist für rund 27% des gesamten Klimaeffekts verantwortlich – mehr als jeder andere Sektor in der Schweiz. Im Juni 2023 hat die Bevölkerung das Klimaschutzgesetz deutlich angenommen und damit beschlossen, dass die Klimaemissionen bis 2050 auf Netto-Null sinken müssen – auch beim Flugverkehr. Bisher fehlen beim Flugverkehr aber wirksame Massnahmen. Dank der Mobilitätsbon-Initiative wird sich das künftig ändern. Durch die Einführung einer fairen Abgabe auf Flugtickets und Privatjets wird ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet. Bereits eine moderate Flugticketabgabe in der Höhe von lediglich 30.- Franken für Kurzstrecken- und 120.– Franken für Langstreckenflügen bzw. mindestens 500.– Franken für Privatjets führt zu einer Reduktion der CO₂-Emissionen beim Flugverkehr um rund 16 %. Mit der Verwendung der Einnahmen von 1.5 Milliarden Franken für die Förderung des öffentlichen Verkehrs wird die Wirkung noch verstärkt. Dank der Mobilitätsbon-Initiative können wir die Klimaziele erreichen.
Die Mobilitätsbon-Initiative nimmt Vielfliegerinnen und Reisende in Luxusklassen und Privatjets mit einer fairen, distanzabhängigen Flugticketabgabe in die Pflicht. Damit werden diejenigen, die am meisten verschmutzen, in die Verantwortung genommen und die Einnahmen an die ganze Bevölkerung ausbezahlt. Je höher die Emissionen sind, die eine Person verursacht, desto höher ist die Abgabe. Die Abgabe beträgt mindestens 30.- Franken für einen Kurzstreckenflug (Economy). Die Abgabe steigt, je weiter man fliegt. Auch wer in einer Luxusklasse (Business oder First) fliegt, verursacht bis zu 5-mal höhere Emissionen. Die höchsten Emissionen werden durch Privatjets verursacht. Entsprechend wird hier pro Abflug eine Abgabe von mindestens 500.– Franken erhoben. Auch hier steigt die Abgabe abhängig von Gewicht und Flugdistanz. So werden lediglich die 10% zur Kasse gebeten, die am meisten verschmutzen, während über 90% der Bevölkerung mit dem Mobilitätsbon mehr Geld erhält, als sie durch die Abgabe bezahlt. Die konkreten Beträge werden nach Annahme der Initiative von Bundesrat und Parlament festgelegt. Dank der Mobilitätsbon-Initiative wird das Verursacherprinzip angewendet.
Mit der Mobilitätsbon-Initiative zieht die Schweiz mit den Nachbarländern gleich. Heute fliegen Schweizer*innen doppelt so häufig wie die Bevölkerung der Nachbarländer. Darum haben wir eine besondere Verantwortung zu handeln, indem wir endlich eine faire Abgabe auf Flugtickets und Privatjets einführen. Die Erfahrung anderer Länder zeigt: Die Flugticketabgabe wirkt sich positiv auf den Klimaschutz aus. Gut, dass wir mit der Mobilitätsbon-Initiative auch endlich handeln.
Eidgenössische Volksinitiative
«Für einen starken öffentlichen Verkehr und faire Flugpreise (Mobilitätsbon-Initiative)»
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 87c Luftverkehrsabgabe
1 Der Bund erhebt zur Verminderung von Treibhausgasemissionen eine Abgabe auf dem Luftverkehr; sie erfasst den Linien- und Charterverkehr (Flugticketabgabe) sowie die allgemeine Luftfahrt einschliesslich Privat- und Geschäftsflugzeuge (Abgabe allgemeine Luftfahrt). Der Bund kann
insbesondere aus Gründen der Gesundheit und Sicherheit Ausnahmen von der Abgabe allgemeine Luftfahrt vorsehen.
2 Die Abgabe wird so bemessen, dass sie verursachergerecht ist und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Schweiz leistet. Die Höhe der Abgabe wird regelmässig überprüft und, falls erforderlich, angepasst.
3 Der Reinertrag der Luftverkehrsabgabe wird zu mindestens Zweidritteln gleichmässig an die Bevölkerung verteilt, namentlich in Form von übertragbaren Mobilitätsgutschriften zur Verwendung im nationalen und internationalen öffentlichen Verkehr auf Schiene und Strasse. Der restliche Betrag wird zur weiteren Verminderung von Treibhausgasemissionen des Verkehrs und namentlich zur Förderung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Schiene verwendet.
Art. 197 Ziff. 172
17. Übergangsbestimmung zu Art. 87c (Luftverkehrsabgabe)
1 Der Bundesrat erhebt die Luftverkehrsabgabe spätestens drei Jahre nach Annahme von Artikel 87c durch Volk und Stände und erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen
Ausführungsbestimmungen.
2 Die Anfangshöhe der Abgabe beträgt pro Flugticket im Linien- und Charterverkehr (Flugticketabgabe) mindestens 30 Franken sowie pro abgehenden Flug in der allgemeinen Luftfahrt (Abgabe allgemeine Luftfahrt) mindestens 500 Franken.